IGeL

Was sind IGeL?

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, kann man verschieden definieren: Im normalen Sprachgebrauch ist es üblich, IGeL als „Selbstzahlerleistungen“ zu bezeichnen, und damit alle Leistungen zu meinen, die man in der Praxis selbst bezahlen muss. Diese Definition ergibt jedoch kein einheitliches Bild, weil verschiedene Kassen unterschiedlich viele Leistungen übernehmen. Es ist deshalb eindeutiger, unter IGeL alle Leistungen zu verstehen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss. Im IGeL-Monitor wird deshalb auch diese Definition verwendet.

IGeL sind demnach Leistungen,

  • die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören, wie Atteste und Reiseimpfungen,
  • die nicht zeigen konnten, dass sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, wie es das Gesetz fordert,
  • oder die noch nicht geprüft wurden.

(Quelle: IGeL-Monitor)

Leistungen im Überblick

  • Ultraschall HVA (Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße zum Ausschluss arteriosklerotischer Wandveränderungen)
  • Eventrecorder (Bei unklaren Herzrhythmusstörungen, welche z.B. im Langzeit- EKG noch nicht erfasst werden konnten, bieten wir die Ausgabe eines „Event-Systems“ an. Dadurch besteht die Möglichkeit des Aufzeichnens eines EKGs, wenn die Rhythmusstörung auftritt.)
  • Echokardiografie (Ultraschall des Herzens)
  • Kinesio-Taping
  • Infusionen mit Vitaminen, Spurenelementen, zzgl. Med.
  • Reiseberatung und –impfungen
  • Reiseimpfung, zzgl. Impfstoff
  • ABI - Messung (Ausschluss einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (PAVK))

Bei Fragen über bestimmte Leistungen oder Preise richten Sie sich gern an unser Praxispersonal.